Westjordanland: Annexion durch Grundbuchamt

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Im Mai 2025 beschloss das israelische Staatssicherheitskabinett die Landtitelvergabe im Westjordanland einzuleiten. Es genehmigte damit die flächendeckende „Eigentumsregistrierung“ von Land im Westjordanland, womit die Annexion in einem Teil von Palästina abgeschlossen und Israels unrechtmäßige Präsenz quasi verfestigt wurde. 

Diese beispiellose völkerrechtswidrige Entscheidung, die am 15. Februar 2026 in Kraft trat und am 17. Februar 2026 von 85 Staaten der Welt abgelehnt wurde, wird Millionen von Palästinensern ihre Rechte auf Wohnraum, Land und Eigentum sowie dem Staat Palästina seine dauerhafte Souveränität und territoriale Integrität verweigern.

Nach der kriegerischen Besetzung palästinensischen Gebiets durch Israel im Jahr 1968 setzte der israelische Militärkommandant die Regelung der Landtitel per Dekret aus. Diese Regelung, auch als Eigentumsfeststellung oder Katasterfeststellung bezeichnet, ist ein rechtlich-administratives Verfahren, durch das der Staat Eigentumsrechte und andere dingliche Rechte an Grundstücken endgültig feststellt, registriert und legalisiert. Ihre Kernfunktion besteht darin, unklare, fragmentierte oder traditionelle Ansprüche in ein endgültiges, rechtskräftiges und gegenüber Dritten durchsetzbares Grundbuch zu überführen. Mit dem Dekret von 1968 war diese Regelung bis zum 15. Februar 2026 sprichwörtlich ausgesetzt. Jetzt greift eine andere Regelung, die es in sich hat.

Im Mai 2025 beschloss das israelische Sicherheitskabinett, eine Landtitelregelung einzuführen, die den individuellen Wohnungs-, Land- und Eigentumsrechten der Palästinenser sowie der dauerhaften Souveränität des Staates Palästina zuwiderläuft. 

Finanzminister Bezalel Smotrich betonte

„Zum ersten Mal übernimmt Israel als dauerhafter Souverän die Verantwortung für das Gebiet. […] Es wird eine Landreserve für den Siedlungsausbau bereitstellen und die Übernahme des Hinterlandes durch die Palästinensische Autonomiebehörde verhindern. Die Landregistrierung ergänzt die Legalisierung von Siedlungen, die Raumplanung sowie den Straßen- und Infrastrukturausbau, um eine weitere Million Siedler anzusiedeln und den palästinensischen Terrorstaat zu eliminieren.“

Mit dem Kabinettsbeschluss wurde die Übertragung von Befugnissen vom Militärkommandanten an das Justizministerium, das Grundbuchamt und die Behörde für die Regelung von Eigentumsrechten (Grundstücksbehörde) eingeleitet. 

In der Entscheidung wird festgehalten, dass „die von der Palästinensischen Autonomiebehörde im Gebiet C vorgenommene Landregistrierung keine Rechtsgrundlage hat und ihre Ableitungen – unter anderem Dokumente, Karten, Registrierungen und Genehmigungen – in keinem israelischen offiziellen Staatsorgan rechtliche Gültigkeit besitzen.“ 

Darüber hinaus wird das Militär angewiesen, „die Einreise von Personal der Palästinensischen Autonomiebehörde zu verhindern und ausländische Entwicklungshilfe zur Unterstützung der palästinensischen Registrierung zu behindern.“ Der Verteidigungsminister ordnete an, dass die Militärregierung des besetzten Gebiets (d. h. das Oberkommando – Zentralkommando) die Militärbefehle entsprechend überarbeiten und ein ressortübergreifendes Team einsetzen soll, dass die rechtlichen und budgetären Vorbereitungen für die Durchführung innerhalb von 60 Tagen abschließen soll. 

Am 15. Februar 2026 wurden die Befugnisse an das israelische Justizministerium und das Vermessungsamt Israels übertragen und 79 Millionen US-Dollar für den dauerhaften Erwerb von 58 Prozent des Gebiets C (rund 35 Prozent des Westjordanlandes, ohne Ostjerusalem) bereitgestellt. 

Die Entscheidung und ihre jüngste Umsetzung stellen eine zweifache normative Herausforderung dar:

Erstens werden individuelle Wohn-, Grundstücks- und Eigentumsrechte beeinträchtigt. Um den Besitz über das vermeintliche Grundbuchsystem nachzuweisen, müssen Originaldokumente vorgelegt werden. Wurde der Besitz, während der osmanischen oder jordanischen Herrschaft übertragen, befinden sich die Originalurkunden für Immobilien häufig in der Türkei bzw. in Jordanien. Im besten Fall ist die Beschaffung dieser Dokumente kompliziert, mit erheblichen Behinderungen verbunden und damit kostspielig. In anderen Fällen geben die zuständigen Behörden an, die Dokumente nicht ausstellen zu können oder reagieren nicht auf Anfragen. 

Darüber hinaus befindet sich Land oft seit Jahrzehnten, in manchen Fällen sogar seit über einem Jahrhundert, im Besitz von Familien, ohne dass dies im Grundbuch eingetragen ist. Infolgedessen gehen wichtige Dokumente, die die Eigentumskette über einen so langen Zeitraum belegen, häufig verloren. Zudem kann ein einzelnes Grundstück mittlerweile mehreren Erben gehören, was den Eigentumsnachweis zusätzlich erschwert. 

Zweitens erfordert die Ausübung der Souveränität über das gesamte palästinensische Land die Schaffung geeigneter rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Bemühungen der Palästinensischen Landbehörde und der Kommission für Land- und Wassersiedlungen, Eigentumsrechte zu festigen und zu schützen sowie staatliches Land für die öffentliche Nutzung zu entwickeln. Die von Israel auferlegten Gesetzesänderungen werden diese Bemühungen weiter untergraben, insbesondere im Gebiet C des Westjordanlandes, wo sie am dringendsten benötigt werden. 

Und Drittens: Gemäß Artikel 43 und 55 der Haager Landkriegsordnung von 1907 verstößt der Beschluss des israelischen Kabinetts gegen die Nutzungsbestimmungen, wonach Israel als Besatzungsmacht nur vorübergehend die Verwaltung des besetzten Gebiets innehat. In Artikel 55 heißt es: 

„Der Besatzungsstaat gilt lediglich als Verwalter und Nutzungsberechtigter der öffentlichen Gebäude, Grundstücke, Wälder und landwirtschaftlichen Güter, die dem feindlichen Staat gehören und sich im besetzten Land befinden. Er muss das Kapital dieser Güter sichern und sie nach den Regeln des Nutzungsrechts verwalten.“   

In seinem Bericht von 2023 über israelische Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet erklärte der UN-Generalsekretär Folgendes: 

"Die Festlegung von Eigentumsrechten stellt einen unumkehrbaren Akt der Souveränität durch ein permanentes Regime dar und untergräbt den Grundsatz, dass eine Besatzung ihrem Wesen nach zeitlich begrenzt ist.  Die fortgesetzten Maßnahmen in diesem Bereich im besetzten Westjordanland, einschließlich Ostjerusalems, sind völkerrechtswidrig und erhöhen das Risiko der illegalen Aneignung von Eigentum und der gewaltsamen Umsiedlung. Die Übertragung weitreichender Verwaltungsbefugnisse in Bezug auf Siedlungen und Landverwaltung vom Militär auf israelische Zivilisten könnte eine Annexion unter Verstoß gegen das Völkerrecht, einschließlich der Charta, begünstigen."

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem Jahr 2024 zu israelischen Praktiken stellte fest, dass Israels Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet rechtswidrig ist. Daraus folgt, dass die Besatzungsmacht verpflichtet ist, öffentliches Eigentum zum Wohle der lokalen Bevölkerung oder, ausnahmsweise, zur Deckung des Bedarfs der Besatzungsarmee zu verwalten. Im vorliegenden Fall kommt das für den Bau israelischer Siedlungen beschlagnahmte oder requirierte öffentliche Eigentum jedoch der Zivilbevölkerung der Siedler zugute, und damit zum Nachteil der palästinensischen Bevölkerung. 

Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass das Bestreben, die Souveränität über ein besetztes Gebiet zu erlangen, wie es die von Israel in Ostjerusalem und im Westjordanland angewandte Politik und Praxis zeigen, gegen das Verbot der Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen und den daraus resultierenden Grundsatz des Nichterwerbs von Territorium durch Gewalt verstößt. 

Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellte fest, dass Israels Planungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten durch Gesetzesänderungen weder durch vernünftige und objektive Kriterien noch durch ein legitimes öffentliches Ziel gerechtfertigt werden kann. Insbesondere bemängelte der Gerichtshof die pauschale Verweigerung von Baugenehmigungen für Palästinenser und den Abriss von Gebäuden mangels solcher Genehmigungen, die keinem legitimen Zweck dienen. Daher kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass Israels Planungspolitik einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte darstellt. 

Der Gerichtshof stellte weiter klar, dass jede Form der Annexion aufgrund ihres Ziels – der „Erlangung dauerhafter Kontrolle über das besetzte Gebiet“ – gleichermaßen verboten ist. In vielerlei Hinsicht verzichtete er auf die mitunter getroffene Unterscheidung zwischen faktischer und rechtlicher Annexion. Der Gerichtshof bekräftigte unmissverständlich den zwingenden Charakter des palästinensischen Rechts auf Selbstbestimmung und das Verbot der gewaltsamen Gebietsnahme.

Die Aussagen der beiden Verteidigungsminister Israel Katz und Bezalel Smotrich, dass „die von der Palästinensischen Autonomiebehörde im Gebiet C vorgenommene Landregistrierung keine Autorität besitzt und ihre Ableitungen – unter anderem Dokumente, Karten, Registrierungen und Genehmigungen – in keinem israelischen offiziellen Forum Rechtskraft besitzen“, dienen als Beispiel für die Unterdrückung des Selbstbestimmungsrechts und der Souveränität des palästinensischen Volkes.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Israels systematischer Verstoß gegen diese zwingenden Völkerrechtsnormen, durch den Beschluss des israelischen Kabinetts unterstrichen wird, der die Kriterien des Internationalen Gerichtshofs für eine dauerhafte, auf Besitznahme ausgerichtete Besetzung und einen Verstoß gegen das Verbot der Aggression und der Unterdrückung des Selbstbestimmungsrechts und der Souveränität des palästinensischen Volkes erfüllt. 

Nach internationaler Kritik an den Entscheidungen vom Mai 2025 und Februar 2026 erklärte Israel: 

„Gemäß den bestehenden Abkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde bleibt das Gebiet C unter israelischer Verwaltungs- und Zivilhoheit. Trotz dieses klaren Rahmens treibt die Palästinensische Autonomiebehörde illegale Landregistrierungsverfahren im Gebiet C voran – ein eklatanter Verstoß gegen die unterzeichneten Abkommen.“ 

Die israelische Stellungnahme enthält gleich drei in sich nicht schlüssige Patentirrtümer: 

Artikel 27(b) von Anhang III des israelisch-palästinensischen Interimsabkommens von 1995 (bekannt als „Oslo II“) lautet: 

„Im Gebiet C werden die Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung und Zoneneinteilung schrittweise an die palästinensische Gerichtsbarkeit übertragen , die das Westjordanland und den Gazastreifen [mit Ausnahme von Siedlungen] umfasst. Dies geschieht im Zuge der weiteren Umstrukturierungsphasen, die innerhalb von 18 Monaten nach Einsetzung des Rates abgeschlossen sein sollen.“ 

Die Zuständigkeit und die Befugnisse für die Raumplanung im Gebiet C hätten bereits seit April 1997 bei der palästinensischen Regierung liegen müssen. Israel hat das Abkommen verletzt und damit gegen den Grundsatz „pacta sunt servanda“ verstoßen, der internationale Verträge regelt. 

In jedem Fall kann weder ein zwischen den Behörden der besetzten Gebiete und der Besatzungsmacht Israel geschlossenes Abkommen noch eine Annexion des gesamten oder eines Teils des besetzten Gebiets durch Israel die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes verletzen. Artikel 47 der Vierten Genfer Konvention stellt ausdrücklich klar, dass nicht alle Abkommen zwischen der Besatzungsmacht und den lokalen Behörden verboten sind, jedoch ist jedes Abkommen, das einer zwingenden Norm des Völkerrechts widerspricht (z. B. dem Verbot der Annexion), nichtig. Die von Israel vorgenommene Auslegung des Interimsabkommens ist rechtlich nichtig und wirkungslos. 

Wie bereits erwähnt, ist die Palästinafrage seit 1995 juristisch endgültig geklärt, was Israel jedoch zu ignorieren versucht. 2024 erklärte der Internationale Gerichtshof Israels Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet für rechtswidrig, unter anderem aufgrund des Verstoßes gegen das zwingende Verbot der Gebietsaneignung. Der Gerichtshof stellte klar, dass die israelische Politik und Praxis einer Annexion gleichkommt, insbesondere von Ostjerusalem und der Zone C. Diese Politik – darunter die Übertragung von Befugnissen, einschließlich der Landzuweisung, Planung und Koordinierung von Abrissen, an eine zivile Verwaltung innerhalb des Verteidigungsministeriums im Jahr 2023 – müsse aufgehoben werden, da sie eine rechtswidrige Situation aufrechterhält. Den palästinensischen Opfern müsse Wiedergutmachungen angeboten werden, so die Feststellung. 

Die Beschlüsse des israelischen Sicherheitskabinetts zur Einleitung der Landvergabe im Westjordanland durch die Übertragung der Zuständigkeit vom Militärbefehlshaber an zivile Ministerien markieren einen juristischen Paradigmenwechsel von der Verwaltung hin zur Behauptung einer unrechtmäßigen Präsenz. Die Landvergabe – historisch durch den Militärbefehl 291 von 1968 (Order Concerning the Settlement of Disputes over Titles in Land and the Regulation of Water (West Bank) (No. 291) 1968) ausgesetzt – ist keine rein formale Katastermaßnahme, sondern ein Akt der Missachtung der Urteile des Internationalen Gerichtshofs. Sie verfestigt die unrechtmäßige Präsenz Israels. Israelische Minister haben die strategische Absicht des Staates Israel offen dargelegt. Bezalel Smotrich erklärte bereits 2017: 

„Der souveräne und institutionalisierte Bau israelischer Siedlungen in Judäa und Samaria wird auch zur Lösung des Wohnungsmangels im Staat Israel beitragen. In Judäa und Samaria gibt es im Zentrum des Landes viel ‚Staatsland‘, das für den Wohnungsbau zu Preisen weit unter dem üblichen Niveau innerhalb der Grünen Linie zur Verfügung gestellt werden könnte. Dadurch würde das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Israel um Hunderttausende Einheiten steigen.“ 

Die Umsetzung im Jahr 2026, die durch erhebliche Haushaltsmittel und die Ungültigerklärung der Registrierungsbemühungen der Palästinensischen Autonomiebehörde unterstützt wird, zielt darauf ab, diese politische Vision in eine unumkehrbare rechtliche Infrastruktur einzubetten.

Die praktischen Folgen entfalten sich auf zwei miteinander verbundenen Ebenen. Individuell sehen sich die Palästinenser einem System gegenüber, das langjährige Rechte auf Wohnraum, Land und Eigentum eher durch verfahrenstechnische Aushöhlung als durch offene Enteignung auslöschen dürfte. 

Institutionell untergräbt die Entscheidung die palästinensischen Bemühungen um eine Festigung der Landverwaltung, behindert ausländische Hilfe für palästinensische Registrierungsinitiativen und erklärt palästinensische Dokumente für rechtswidrig. Solche Maßnahmen verstoßen gegen das Recht der Besatzung, das die Besatzungsmacht auf eine vorübergehende Verwaltung nach den Regeln des Nutzungsrechts beschränkt. 

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem Jahr 2024 charakterisierte die israelische Planungs- und Landpolitik als unvereinbar mit dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechts-Verpflichtungen. Darin wurde festgestellt, dass öffentliches Eigentum zum Vorteil von Siedlern und nicht der geschützten Bevölkerung verwaltet wurde. Das Gutachten bildete die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtshofs, die israelische Präsenz für rechtswidrig zu erklären und ihre bedingungslose und unverzügliche Beendigung anzuordnen.   

Israels Berufung auf Oslo II zur Rechtfertigung dieser Maßnahmen ändert wenig an der rechtlichen Analyse. Das Abkommen sah die schrittweise Übertragung der Planungsbefugnisse an die palästinensische Jurisdiktion bis 1997 vor – ein Zeitplan, der nie eingehalten wurde. Artikel 47 der Vierten Genfer Konvention schließt jegliche bilaterale Vereinbarung aus, die von zwingenden Normen abweicht, darunter das Verbot der gewaltsamen Gebietsnahme und die Aushöhlung des Selbstbestimmungsrechtes des palästinensischen Volkes. 

Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs, dass Israels fortgesetzte Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet als rechtswidrig feststellte, rückt die Siedlungsinitiative mit ihren Eigentumsrechten in ein schärferes Licht: Indem ein Besatzungsregime in ein System dauerhafter Landregistrierung und ziviler Verwaltung umgewandelt wird, decken sich die Kabinettsbeschlüsse mit der Beschreibung des Gerichtshofs, wonach Annexion die Behauptung dauerhafter Kontrolle darstellt. Was als administrative Rationalisierung präsentiert wird, nimmt somit einen anderen rechtlichen Charakter an – einen, der nicht die Verwaltung von Land signalisiert, sondern die unrechtmäßige Umgestaltung der Souveränität selbst, mit Folgen, die weit über Katasterkarten und Grundbücher hinausreichen.

Drittstaaten und internationale Organisationen sind nicht nur aufgefordert, sondern rechtlich verpflichtet, die Anerkennung von Gesetzesänderungen und institutionellen Regelungen im besetzten palästinensischen Gebiet zu verweigern, die eine rechtswidrige Situation normalisieren sollen, und unmissverständlich öffentlich zu erklären, dass solche Maßnahmen nicht als rechtmäßige Handlungen mit Rechtswirkung behandelt werden. Es ist nun an der Zeit, einen robusteren und strukturierteren Koordinierungsrahmen zu schaffen, der humanitäre und Entwicklungsakteure mit palästinensischen Institutionen zusammenbringt, um eine einheitliche rechtliche, operative und diplomatische Antwort auf die von Israel verhängten Maßnahmen zur Landregistrierung zu formulieren.