Eine Anerkennung russischer Gebietsgewinne über den Kopf der Ukraine hinweg scheidet auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts ebenso aus wie ein vertraglicher Gebietsverzicht der Ukraine aufgrund völkerrechtswidriger Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Seit Jahren stellen gewisse Kreise in der Türkei die Behauptung auf, der Vertrag von Lausanne von 1923 beinhalte eine geheime versteckte Klausel, die es der Türkei bis 2023 verbietet, ihre Bodenschätze auszubeuten.